Regeln : OK…….Es gibt Situationen, da bist du fest überzeugt : Ich habe Wegerecht !!
Nicht nur eine Umformulierung
Die Vorfahrt zwischen zweier Boote , die aufeinander zufahren war früher nach dem Bug geregelt, über dem sich der Großbaum befand . Ein Boot, das den Baum Steuerbord stehen hatte, war ausweichpflichtig gegenüber Bootenn mit dem Baum über Backbord . Heute richtet man sich nicht nach der Großbaumseite, sondern der entgegengesetzten Windseite .
Boote mit Backbordwind sind ausweichpflichtig gegenüber Booten mit Steuerbordwind . Es klingt als wären beide Regeln identisch. .
Den Unterschied erklärt sich anhand eines Beispiels .Du kreuzt mit Segel über Steuerbordbug vom Landeshafen zum Kreishafen auf . Vom Kreishafen her kommt dir eine Rotte Laser entgegen ,alle mit dem Großsegel über Steuerbord. Dabei haben sie den Baum über 90 Grad zum Bug geneigt .
Früher galt die Regel : Alle segeln über den gleichen Bug . Deshalb Leeboot vor Luvboot. Die Laser waren ausweichpflichtig .
Die neue Formulierung erfasst auch den Fall, dass vor dem Wind ein Boot mit dem Großbaum auf der Steuerbordseite auch mit Steuerbordwind segeln kann ,Der Baum muß nur weit über 90 Grad zum Bug gestellt sein, was bei unverstagtem Rigg möglich ist. Deshalb bist du der einzige mit Backbordwind und damit ausweichpflichtig .